Konfliktträchtiger Umgang mit dem Kormoran

30. Dezember 2025 – Es gibt Themen, die spannungs- und emotionsgeladen sind. Zu diesen Themen zählt beispielsweise der Umgang mit dem Wolf. Seine Rückkehr nach der Ausrottung sehe ich als gesellschaftlichen Lernprozess. Insbesondere wie eine Koexistenz mit der Alpwirtschaft möglich ist. Dabei werden auch schlummernde Konflikte freigelegt, die weit über engere Problem hinaus gehen und die uns oft kaum bewusst sind. Deshalb ist der Wolf viel mehr als nur ein wildes Tier, das den Schafhaltenden das Leben schwer macht.

Ein weiteres Beispiel ist der Kormoran. Der Vogel, der sich von Fischen ernährt, weckt ebenso Emotionen. Schon vor 20 Jahren widmete Gerhard Polt dem Vogel eine Nummer. Er karikiert einen aufgebrachten Fischer und beschreibt die Situation in den Augen des Fischers: Als Single sei der Kormoran okay. Wenn er sich am Chiemsee hinsetze und am Tag danach wieder verschwinde, dann würden ihm die Überflugrechte gewährt. Man habe dem Kormoran einen Waffenstillstand angeboten. Aber er halte sich an keine Verträge, beklagt der Fischer. Der Kormoran komme nicht als Einzelvogel, sondern in Schwadronen. Und dann gebe es ein Massaker. Es wäre interessant zu sehen, wie Gerhard Polt die Vogelschützerinnen und-schützer aufs Korn genommen hätte.

Inzwischen ist der Kormoran längst nicht mehr nur ein Überflieger und Durchziehender. Seit 2001 brütet er erfolgreich an den Ufern der Schweizer Gewässer. Seither schwelt ein Konflikt, der zu einem Kräftemessen zwischen den Exponenten des Vogelschutzes und der Fischerei geführt hat. Der Streit spitzte sich vor rund zehn Jahren immer mehr zu, die Gerichte wurden eingeschaltet. Viel Geschirr ist zerschlagen worden. In jüngster Zeit gibt es nun wieder Anstrengungen, um im Dialog gemeinsam Lösungen zu finden (Plattform Seenfischerei). So sind im Dezember nationale Leitlinien als Basis für ein mögliches Kormoranmanagement verabschiedet worden (Kompetenzzentrum Fischerei).

Der Kern des Konfliktes besteht darin, dass der Kormoran in der Schweiz zwar zu den jagdbaren Arten zählt, die Jagd aber auf die Wintermonate beschränkt ist und Probleme zunehmend auch im Sommer auftreten. Ausnahmebewilligungen für den Abschuss schadensstiftender Tiere sind zwar möglich. Doch weil Kormorane fast ausschliesslich in Wasservogel- und Zugreservaten brüten, sind die Hürden für regulierende Eingriffe gemäss geltendem Recht sehr hoch. Entweder ist eine Gefährdung der Artenvielfalt plausibel nachzuweisen oder ein übermässiger Schaden für die Berufsfischerei. Zudem sind zuvor alle milderen Massnahmen zu ergreifen und die Schutzziele der Reservate dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Beide Seiten haben gute und überzeugende Argumente für ihre Anliegen. Doch es gibt Zielkonflikte, die sich nicht so einfach aus dem Weg räumen lassen. Seitdem gefährdete Fischarten vermehrt im Fokus stehen, können Naturschutzorganisationen die Fischerei nicht einfach mehr pauschal bezichtigen, es gehe ihnen nur um ihre Fänge.

Als Medienschaffender steht man vor der Frage, wie man vorgehen soll. Denn man möchte nicht nur dem Thema und dem Publikum gerecht werden, sondern auch den Menschen, die sich in der einen oder anderen Art für etwas engagieren. Bei komplexen Sachverhalten gilt es als erstes, die Situation und das Problem zu erfassen und verständlich darzustellen. Dabei ist der aktuelle Stand des Wissens aufzuzeigen. Wissenslücken sind zu benennen. Auch unterschiedliche Einschätzungen. So wird ein Reflexionsraum geschaffen, der auch der Meinungsbildung dient.

Für die Zeitschrift Jagd und Natur konnte ich einen Artikel über den Kormoran und Fische schreiben (Jagd und Natur 1/2026). Allmählich beginnt man, die Zusammenhänge zu verstehen. Vieles ist jedoch noch unklar. Meiner Einschätzung nach sitzt die Naturschutzseite derzeit am längeren Hebel. Das geltende Recht lässt regulierende Eingriffe in Schutzgebieten nur sehr beschränkt zu. Der Nachweis, dass der Kormoran gefährdete Fischarten massgeblich dezimiert, ist schwierig zu erbringen. Und wenn dies gelänge, dann müssten wirksame Eingriffsmöglichkeiten nicht nur möglich sein, sondern auch noch umgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Jagd auf den Kormoran für die Jägerschaft nicht besonders attraktiv ist.

Oft hört man, dass eben die Lebensräume der Fische verbessert werden müssen. Dann ginge es den Fischen besser, und der Kormoran hätte nicht so ein leichtes Spiel. Das stimmt natürlich. Doch die Revitalisierung der Gewässer ist eingeleitet, die Umsetzung braucht jedoch Zeit. Deshalb sollte getan werden, was möglich ist, um die Situation der gefährdeten Fischarten und der Fischerei zu verbessern. Aber nur, wenn die Massnahmen zielführend sind, keine Kollateralschäden verursachen und von einer Wirkungskontrolle begleitet werden. Ohne wissenschaftliche Begleitung ist dies nicht möglich.

Auf diesen Weg begibt sich derzeit das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern mit seiner Kormoranstrategie. Auf Berner Kantonsgebiet befinden sich zwei Hotspots. Im Hagneckdelta bei der Mündung der Aare in den Bielersee brütet der Kormoran seit 2020. Gleichzeitig ist der Mündungsbereich ein wichtiger Ort für die Fischwanderung gefährdeter Fischarten. Ein zweiter Brennpunkt liegt am Thunersee, wo sich ein Äschenlaichgebiet und ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung überschneiden. Ein Dialog mit den Interessensgruppen ist unumgänglich, sollen tragfähige und zielführende Lösungen gefunden werden. Gelingt die Nagelprobe im Kanton Bern, könnte dies Vorbild sein für andere Kantone und vielleicht sogar die Bodenseeregion.

 

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